Impressum

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Europoint Truck&Trailer Parts GmbH
Industriestr. 106
66802 Überherrn
Telefon: +49 (0) 6836 9229010
Telefax: +49 (0) 6836 9229012
E-Mail: export@europoint-truckparts.de
Vertreten durch:
Fabio Feraco
Geschäftsführender Gesellschafter
Registereintrag:
Eingetragen im Handelsregister.
Registergericht: Saarbrücken
Registernummer: 100074
Umsatzsteuer-ID: DE281281383
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach §27a Umsatzsteuergesetz:
DE281281383
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gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.
Quelle: Impressum Generator von JuraForum.de


1 Stand Juni 2015
Allgemeine Verkaufsbedingungen
Europoint Truck&Trailer Parts GmbH - Industriestrasse 106 – 66802 Überherrn – DE281281383 – HRB 100074 AG Saarbrücken
§ 1 Geltungsbereich
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Europoint Truck & Trailer Parts GmbH und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt; diesen wird ausdrücklich widersprochen.
(2) Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmal ausdrücklich vereinbart werden.
(3) Das Warenangebot richtet sich ausschließlich an Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und Unternehmer sind. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 Abs.1 BGB.
(4) Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen können jederzeit auf der Website http://www.europoint-truckparts.de abgerufen und ausgedruckt werden oder bei der Europoint Truck & Trailer Parts GmbH angefragt werden.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Kunde kann aus dem Sortiment der Europoint Truck & Trailer Parts GmbH Produkte auswählen und diese per Telefon, per E-Mail, per Telefax oder persönlich vor Ort an dem Geschäftssitz der Europoint Truck & Trailer Parts GmbH bei der Europoint Truck & Trailer Parts GmbH bestellen. Mit der Bestellung gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf ab.
(2) Der Vertrag kommt erst durch die von der Europoint Truck & Trailer Parts GmbH abgesendete Vertragsbestätigung zustande oder konkludent durch Versendung der bestellten Ware.
(3) Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
§ 3 Überlassene Unterlagen
(1) An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich die Europoint Truck & Trailer Parts GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten auch nicht auszugsweise zugänglich gemacht werden, es sei denn, die Europoint Truck & Trailer Parts GmbH erteilt dazu dem Kunden die ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
(2) Der Kunde hat auf Verlangen der Europoint Truck & Trailer Parts GmbH diese Unterlagen vollständig an diese zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn diese von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
§ 4 Preise
(1) Alle Preise, die angegeben sind, verstehen sich ab Werk und in EURO (€) zzgl. ggf. anfallender Verpackungs- und Transportkosten und jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer, in Höhe von derzeit 19 %.
(2) Die jeweiligen Versandkosten trägt der Kunde. Die Versandkosten werden separat für jede Bestellung berechnet.
(3) Alle vorliegenden Katalogpreise verlieren mit Erscheinen eines neuen Kataloges/Prospekts ihre Gültigkeit. Ab diesem Zeitpunkt gelten die angegebenen Preise in dem neuen Katalog/Prospekt.
(4) Die angegebenen Preise gelten, sofern nicht andere Mengeneinheiten angegeben sind- für 1 Stück. Auskünfte bzgl. Artikeln ohne Preisangabe, evtl. Mindermengenzuschläge sowie evtl. Mengenrabatte für größere Stückzahlen erhält der Kunde auf Nachfrage bei der Europoint Truck & Trailer Parts GmbH.
§ 5 Zahlungsbedingungen, Verzug
(5) Der Kunde kann die Zahlung der Waren und Leistungen wahlweise per Rechnung oder per Vorkasse vornehmen. Die Zahlungspflicht ist bei Gutschrift auf dem Konto der Europoint Truck & Trailer Parts GmbH erfüllt. Die Europoint Truck & Trailer Parts GmbH behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen. Die Bezahlung durch Sendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich.
Die Bankverbindung der Europoint Truck & Trailer Parts GmbH lautet:
Kreissparkasse Saarlouis
IBAB: DE76 5935 0110 0370 0200 00
BIC: KRSADE55xxx
(6) Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung zu leisten. Es gilt das Datum der Gutschrift auf dem Bankkonto der Europoint Truck & Trailer Parts GmbH.
(7) Bei Zahlungsverzug des Kunden werden Zinsen in Höhe von derzeit 9 % über dem Basiszinssatz des § 247 BGB, bei Annahmeverzug zusätzlich die entstehenden Lagerkosten, fällig.
(8) Der Abzug von Skonto ist nur nach schriftlicher Vereinbarung mit der Europoint Truck & Trailer Parts GmbH zulässig.
(9) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse bzw. Kreditwürdigkeit des Kunden gefährdet, so ist die Europoint Truck & Trailer Parts GmbH berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen, die Ware zurückzubehalten und die Weiterarbeit einzustellen. Diese Rechte stehen der Europoint Truck & Trailer Parts GmbH auch zu, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
(10) Die Europoint Truck & Trailer Parts GmbH ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Kunden anzurechnen und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Europoint Truck & Trailer Parts GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
§ 6 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt wurde oder von der Europoint Truck & Trailer Parts GmbH nicht bestritten wird, von der Europoint Truck & Trailer Parts GmbH anerkannt ist oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zur Forderung der Europoint Truck & Trailer Parts GmbH steht.
(2) Auch nur in diesen Fällen kann ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden.
§ 7 Lieferung, Lieferzeit, Gefahrübergang
(1) Sofern nicht anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung der Ware auf den Wunsch des Kunden von dem Lager der Europoint Truck & Trailer Parts GmbH an die von dem Kunden angegebene Adresse.
(2) Die Europoint Truck & Trailer Parts GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern die Teillieferung für den Kunden im Einzelfall zumutbar ist.
(3) Der Beginn der von der Europoint Truck & Trailer Parts GmbH angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Sofern keine andere Lieferzeit angegeben ist, beträgt die Lieferzeit 3 - 5 Tage.
Stand Juni 2015
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(4) Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Versendungskosten trägt.
§ 8 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Europoint Truck & Trailer Parts GmbH, die Lieferungen und Leistungen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder-wenn das jeweilige Ereignis nicht zu einer Verzögerung führt- wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
(2) Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen (z.B.: Feuer, Maschinen- oder Werksausfall, Energiemangel, Behinderung der Verkehrswege) und ähnliche Umstände gleich, die uns die Lieferung und Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, und zwar einerlei, ob sie bei der Europoint Truck & Trailer Parts GmbH oder einem der Unterlieferanten eintreten.
(3) Der Kunde kann von der Europoint Truck & Trailer Parts GmbH die Erklärung verlangen, ob die Europoint Truck & Trailer Parts GmbH zurücktritt oder ob sie innerhalb angemessener Frist liefert oder leistet. Erklärt sich die Europoint Truck & Trailer Parts GmbH nicht, kann der Kunde zurücktreten.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung behält sich die Europoint Truck & Trailer Parts GmbH das Eigentum an den Waren vor. Hierzu zählen auch Sekundäransprüche, wie zu Beispiel Ansprüche auf Ersatz von Mahnkosten, Anwalts- und Gerichtskosten. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln.
(2) Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung nicht zulässig.
(3) Der Kunde hat das Recht die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Für diesen Fall tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen an die Europoint Truck & Trailer Parts GmbH in Höhe des Rechnungsbetrages, die ihm aus dem Weiterverkauf erwachsen, ab. Die Europoint Truck & Trailer Parts GmbH nimmt die Abtretung an, der Kunde ist jedoch zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, behält sich die Europoint Truck & Trailer Parts GmbH vor, Forderungen selbst einzuziehen.
(4) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware steht der Europoint Truck & Trailer Parts GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum objektiven Wert der anderen verwendeten Waren zu.
(5) Die Europoint Truck & Trailer Parts GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 15 % übersteigt.
§ 10 Gewährleistung, Beschaffenheit der Waren
(1) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist die Europoint Truck & Trailer Parts GmbH innerhalb angemessener, wenigstens aber üblicher Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt, es sei denn es handelt sich bei dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag um einen Kaufvertrag. In diesem Fall steht dem Käufer das Wahlrecht der Nacherfüllungsart zu.
(2) Ist die Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, ist die Europoint Truck & Trailer Parts GmbH stattdessen berechtigt, den Minderwert zu ersetzen.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware an den Kunden.
(4) Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstandenen unmittelbaren Kosten trägt die Europoint Truck & Trailer Parts GmbH nur die Kosten des Ersatzstücks einschließlich des Versands. Die Kosten des Ein- und Ausbaus trägt der Kunde!
(5) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten, mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen. Die Ware gilt als genehmigt, wenn nicht innerhalb einer Frist von 7 Werktagen nach Eingang der Ware schriftlich eine Mängelanzeige bei der Europoint Truck & Trailer Parts GmbH eingegangen ist (Rügefrist). Bei versteckten Mängeln muss die Mängelanzeige schriftlich innerhalb von 7 Werktagen nach ihrer Entdeckung angezeigt werden.
(6) Für die Einhaltung der Rügefrist ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rüge bei der Europoint Truck & Trailer Parts GmbH maßgeblich.
(7) Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
(8) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist und dies der Europoint Truck & Trailer Parts GmbH bekannt war.
(9) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware bei Kaufverträgen, ein Jahr ab Abnahme bei Werkverträgen. Diese Beschränkung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht sowie für Ansprüche aufgrund von Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
(10) Geringfügige bzw. unerhebliche Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung der Ware, insbesondere von Fotos aus dem Katalog der Europoint Truck & Trailer Parts GmbH, sind vorbehalten und führen nicht zu einem Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit.
(11) Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
§ 12 Haftung
(1) Die Europoint Truck & Trailer Parts GmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Europoint Truck & Trailer Parts GmbH nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Europoint Truck & Trailer Parts GmbH nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig Vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt, auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der Europoint Truck & Trailer Parts GmbH.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung in diesen Verkaufsbedingungen unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, wird die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An ihrer Stelle gelten Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
(2) Änderungen oder Ergänzungen dieser Verkaufsbedingungen bedürfen der Schriftform.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen der Europoint Truck & Trailer Parts GmbH und dem Kunden ist der Geschäftssitz der Europoint Truck & Trailer Parts GmbH und somit das Landgericht Saarbrücken.
(4) Die Beziehungen zwischen der Europoint Truck & Trailer Parts GmbH und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.